Unternehmensnachfolge mit einem Fachberater richtig umsetzen: Wir helfen Ihnen, bei der Übergabe oder dem Erwerb eines Betriebs, betriebswirtschaftlich und steuerlich alles richtig zu machen.
Bei der Übergabe oder dem Erwerb eines Betriebs kann man betriebswirtschaftlich und steuerlich viel falsch machen – aber auch vieles richtig, wenn man einen erfahrenen und qualifizierten Fachmann zur Seite hat.
Mit Diplom-Kaufmann und Steuerberater Michael Heinz verfügt unsere Kanzlei über einen vom Deutschen Steuerberaterverband zertifizierten Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.).
Wir beraten sowohl Unternehmer, die ihren Betrieb weitergeben möchten als auch potentielle Erwerber bzw. Nachfolger. Dabei geht es nicht nur um Steueroptimierung beim Kauf, Verkauf oder der Aufgabe eines Unternehmens. Eine Übergabe muss immer strukturiert vorbereitet werden sowohl was die zeitliche als auch was die zivil-, erbschaft- und steuerrechtliche Komponente betrifft.
Egal ob es um die Übernahme eines Unternehmens oder um die Aufnahme von Partnern geht:
Bei jeder Unternehmensnachfolge stellen sich eine Vielzahl von steuerrechtlichen Fragen. Dies betrifft einerseits die Einkommensteuer und andererseits die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zu klären ist überdies die Rechtsform, die übertragen oder übernommen wird und ob dies im Rahmen eines share oder asset deals vollzogen werden soll. Hier kann es Interessenskonflikte zwischen dem Übertragenden und dem Betriebsübernehmer geben, daher ist es ggf. sinnvoll, dass jeder seinen eigenen Berater hat, der seine Interessen vertritt.
Aus Sicht des Übergebers gibt es eine Vielzahl von Aspekten zu bedenken. Dies gilt unabhängig davon, ob die Übergabe sofort oder erst in Zukunft erfolgen soll. Auch wenn das Unternehmen jetzt noch nicht übergehen soll sind Nachfolgefragen rechtzeitig zu beantworten. Hilft dabei die gesetzliche Erbfolge weiter? Was ist mit den Pflichtteilsregelungen? Kann eine Pflichtteilsforderung, das Weiterbestehen des Unternehmens gefährden? Gerne unterstützen wir Sie bei der Formulierung eines Unternehmertestaments und bei der Notfallplanung, um im „Fall der Fälle“ die für eine reibungslose Übergabe notwendigen Dokumente für eine Vertrauensperson griffbereit zu haben. Bestandteil eines „Notfallordners“ sollten Vollmachten, Vertretungspläne, Informationen zu Kunden- und Lieferantenstrukturen, Dokumentenmappe mit Bankverbindungen, Zugangsdaten zu Ihren elektronischen Medien, Patientenverfügung, Testament, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten sein. Das Fehlen eines derartigen „Notfallordners“ bedeutet ein ernsthaftes Risiko für die Betriebsfortführung im Krankheits- oder Todesfall.
Wenn die Übergabe schon aktuell erfolgen soll, beraten wir Sie gerne zur Schenkung bzw. zum Übergabevertrag. Die Sicherung und der dauerhafter Erhalt Ihres Lebenswerkes und der Erhalt der Arbeitsplätze für Ihre Mitarbeiter soll dabei ebenfalls im Mittelpunkt stehen wir Ihre finanzielle Absicherung und Versorgung.
Für den Übernehmer stehen Fragen wie die optimale Rechtsformwahl im Mittelpunkt.
Ebenso wie die Reduktion der steuerlichen Belastung gehört der Schutz vor Fachkräfteabwanderung und damit der Verlust von Firmenwerts zu den Aspekten für die vorzusorgen ist.
Auch die Bereitstellung der notwendigen Liquidität ist zu klären. Sofern im Rahmen der Unternehmensnachfolge ein Kredit aufgenommen werden muss, bereiten wir für Sie die notwendigen Unterlagen für die Bank vor. Gerne begleiten wir Sie auf Wunsch auch zu einem Bankgespräch.
Auch die Kaufpreisfindung gehört zu den Aspekten, die einer fachmännischen Unterstützen bedürfen. Hierbei geht es nicht bloß darum, in einem theoretischen Modell einen ebenso theoretischen Kaufpreis zu berechnen, sondern den „wahren“ Wert des Unternehmens das übertragen oder übernommen werden soll zu bestimmen.
Zu den rechtlichen Aspekten gehört die „wasserdichte“ Formulierung des Kauf- oder Übertragungsvertrags. Hier spielen neben den Problemstellungen des Unternehmenskaufs beispielsweise auch arbeitsrechtliche Fragen eines Betriebsübergangs eine gewichtige Rolle. Darüber hinaus ist ein „krisenfester“ Gesellschaftsvertrag im späteren Streitfall Gold wert. Als Partnerschaftsgesellschaft mit drei Rechtsanwälten bieten wir Ihnen hierbei rechtliche und steuerliche Beratung aus „einer Hand“.
Ihre Steuerberater / Fachberater für Unternehmensnachfolge in München.
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Diplom-Kaufmann (Univ.)
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Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Wirtschaftsmediatorin