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Krisenmanagement nach Bahnunfall in Bad Aibling unzureichend - Ansprüche auf schnelle Soforthilfe und Entschädigungen für Opfer und Angehörige müssen umgehend erfüllt werden

Zwar hat der Betreiber des Meridian tiefe Betroffenheit über das Unglück verlautbart, ein effektives Krisenmanagement – hier galten Lufthansa und Germanwings nach dem Flugzeugunglück in den französischen Alpen als professionell – ist nicht vorhanden. Die Grundregeln Echtzeit, Offenheit und Wahrheit werden nicht eingehalten. Informationen über Unglücksursache und den Betroffenen rechtlich zustehende Soforthilfe bzw. Entschädigungen werden bisher nicht in ausreichendem Maße erteilt.

Das Eisenbahnunternehmen ist die deutsche Tochterfirma eines französischen Konzerns. Diese ist nach deutschem Haftpflichtrecht und einer EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr unmittelbar verpflichtet, Opfern und Angehörigen unverzüglich finanzielle Soforthilfe im Wege einer Vorschusszahlung zu leisten. Wird ein Fahrgast getötet, beträgt dieser Vorschuss mindestens EUR 21.000,00. Nach dem Haftpflichtgesetz können sich Entschädigungsansprüche auf einen Kapitalbetrag von bis zu EUR 600.000,00 belaufen. Der Betreiber kann auch zur Zahlung eines Rentenbetrages von bis zu EUR 36.000,00 jährlich verpflichtet sein. Eisenbahnunternehmen sind auch ausdrücklich verpflichtet, Opfer und Angehörige über ihre Ansprüche von sich aus zu informieren. Das ist gesetzlich klar geregelt. Diese – im Übrigen europarechtlich einheitlich geltende – Rechtslage wird von dem zuständigen Eisenbahnunternehmen nicht ausreichend umgesetzt.